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Boden- und Baugrunduntersuchung – Auch sinnvoll vor dem Grundstückskauf ? !!

Fragen die sich viele potentielle Interessenten an einem Grundstück immer wieder stellen sind u.a.:

Wie sind die Bodenverhältnisse beschaffen, wie tragfähig ist der Baugrund und in welcher Tiefe steht das Grundwasser an? Das sind nicht unerhebliche Fragestellungen, die immer im Zusammenhang mit Kosten stehen und ein Thema, mit dem sich zukünftige Investoren oder private Bauherren vor dem Grundstückskauf beschäftigen.

Wie verlässlich sind tatsächlich die Informationen des Vorbesitzers, des Maklers und der lieben Nachbarschaft? Wurden frühere Eingriffe im Untergrund vorgenommen oder Boden umgelagert und sind möglicherweise Bodenverunreinigungen / Schadstoffeinträge durch Ablagerung von Fremdstoffen entstanden. Der nette Opa aus der Nachbarschaft hatte doch gesagt, hier brauch man sich keine Sorgen machen, alles ‚Märkischer Sand‘.

Der kritische Betrachter stellt sich nun die Frage: Kann man mit solchen volkstümlichen Aussagen… guten Gewissens Verträge unterschreiben und in zielgerichtet planen. Sicherlich nicht!

Was sich unter dem Rasen befindet, sollte im Vorfeld geklärt werden. Spätestens zum Zeitpunkt der konkreten Bauplanung werden Architekten und Statiker den Bauherrn darauf hinweisen, dass die Tragfähigkeit des Baugrundes zu untersuchen ist, wenn dies bisher nicht vorgenommen wurde. Der Statiker hat die Bauwerksgründung (z.B. Fundamente, Bodenplatte, Pfähle etc.) zu bemessen und benötigt diesbezüglich klare Vorgaben, u.a. in Form erdstatischer Parameter bzw. bodenmechanischer Kennwerte sowie eine sorgfältige gründungstechnische Beratung  zur späteren Ausführung.

Das Baugrundgutachten – bzw. korrekt ausgedrückt Baugrund- und Gründungsgutachten (Geotechnischer Bericht) – liefert diese Angaben. Oftmals wird fälschlicherweise auch vom Bodengutachten gesprochen, jedoch ist diese Ausdrucksweise unglücklich gewählt und streng genommen falsch, da sie keinen klaren Bezug zum Inhalt eines solchen Gutachtens herstellt. Bodengutachten wird im wesentlichen als Sammelbegriff verwendet für verschiedene Bewertungen des Bodens oder des Baugrundes. Der Baugrund lässt sich auf seine Tragfähigkeit untersuchen, der Boden auf seine Versickerungsfähigkeit oder auf evtl. vorhandene Verunreinigungen, Altlasten oder Störstoffe. Auch sind Untersuchungen in Bezug auf die spätere Nutzung zum Beispiel für landwirtschaftliche Zwecke oder für den Gartenbau etc. möglich. Vielfältig gestaltet sich das Aufgabengebiet und die Methoden entsprechender Erkundungen und Untersuchungen.

Im Fall des Investors und potentiellen Grundstückskäufers,  lassen sich beispielsweise Untersuchungen zielgerichtet kombinieren. Vor dem Grundstückskauf werden gezielte Boden- und Baugrunduntersuchungen durchgeführt, Bodenproben entnommen, mittels geeigneter Methoden auf Tragfähigkeit überprüft oder bzgl. möglicher Bodenverunreinigungen entsprechende Laboranalysen durchgeführt. Die Untersuchungsstrategie schlägt ein Fachingenieur vor. In der Regel wird dies ein Sachverständiger bzw. Fachplaner für Geotechnik sein, der sog. Baugrundgutachter / Bodengutachter.

Eine persönliche und objektbezogene Rücksprache mit dem Gutachter ist dabei zielführend und sollte zunächst im Vordergrund stehen, da jedes Grundstück seine eigenen Gegebenheiten hat und eventuelle Besonderheiten, zum Beispiel aus der historischen Nutzung, bei den Untersuchungen zu berücksichtigen sind. Je genauer die Vorinformationen, desto zielgerichteter können entsprechende Erkundungen und Auswertungen erfolgen, was letztendlich eine Risikominimierung und Kostentransparenz für den Käufer bedeutet.

Bodengutachter

Baugrunduntersuchungen – Bodengutachter

Wie bei geotechnischen Untersuchungen vorzugehen ist, welche Art von Aufschlüssen, Feld- und Laborversuche vorzusehen sind, ist objektabhängig d.h. vom konkreten Bauvorhaben abhängig.

Den Erkundungsumfang der Baugrunduntersuchung schlägt der Bodengutachter vor. Es sind genaue Angaben zum Bauwerk erforderlich. Ist bereits im Vorfeld davon auszugehen, dass gering tragfähiger Boden auf dem zu untersuchenden Grundstück zu erwarten ist, so ist die Baugrunduntersuchung besonders zielgerichtet und sorgfältig durchzuführen.

Das Bodengutachten sollte bereits im Vorfeld der Planung erstellt werden. Ein konstruktives Zusammenwirken zwischen den Planern ist prinzipiell anzustreben. Der Baugrund ist aus „gutem Grund“ nicht zu unterschätzen.

Baugrundaufschlüsse – Ein allgemeiner Überblick

Baugrundaufschlüsse – Bohrungen

Es gibt verschiedene Verfahren um Bohrungen zur niederzubringen. Zur Beschreibung der detaillierten Probenahme wird an dieser Stelle auf die DIN EN ISO 22476 – 1 und auch auf die „gute alte“ DIN 4021 verwiesen.

Für den Praxisalltag im Baugrund-Ingenieurbüro kommen für direkte Baugrundaufschlüsse zusammenfassend folgende Verfahren infrage:

A) Baugrundbohrungen

(Aufschlussbohrungen bzw. Erkundungbohrungen)

übliche Durchmesser 50mm < D < 300mm

Abteufen: mittels schwerer Geräteeinheit / entsprechende Bohranlage erforderlich

B) Kleinbohrungen

(Rammkernbohrungen bzw. Rammkernsondierungen)

übliche Durchmesser 30mm < D < 80mm

Abteufen: i.d.R. mittels Motorbohrhammer / Elektrobohrhammer

C) Kleinstbohrungen

(Nutstangen / Schlitzsondierungen)

Durchmesser D < 30mm

Abteufen: manuell per Hand, ggf. mit pneumatischem Rammbär

D) Handdrehbohrungen

unterschiedliche Durchmesser zur Entnahme oberfächennaher Proben

E) Sonstige Bohrungen

z.B. als Kernbohrung zum Aufbrechen versiegelter Oberflächen, z.B. bei Betonoberflächen, Hindernissen etc.

Oftmals werden Rammkernbohrungen, auch als Rammkernsondierungen bezeichnet, zur Baugrunderkundung eingesetzt. Hierbei handelt es sich um Kleinbohrungen (Kategorie B), die je nach anstehender Bodenschichtung bis in Tiefen von etwa 10m i.d.R. gute Ergebnisse (gestörte Probenahme) für die Baugrundbeurteilung liefern. Rammkernsondierungen werden oftmals mittels Motorbohrhammer oder Elektrobohrhammer in den Boden getrieben. Diese Methode gilt als bewährtes und kostengünstiges Verfahren zur Durchführung von Baugrunduntersuchungen.

Bei tieferen Aufschlüssen sind zur gesicherten Probenahme Baugrundbohrungen (Kategorie A) empfehlenswert. Im Bereich von Innenstädten, wie beispielsweise in Berlin, in denen, bedingt durch Kriegsschäden und ehemalige Abrissmaßnahmen, oftmals kompakter Trümmer- bzw. Bauschutt im Untergrund vorhanden ist, gilt dies analog. Den Kleinbohrungen sind bei anstehendem grobstückigem Material Grenzen beim Abteufen gesetzt. Ausreichende Probemengen und eine ungestörte Probenahme (z.B. durch Gewinnung von Sonderproben – Probenahme von der Bohrlochsohle) werden bei verrohrten Aufschlussbohrungen gewährleistet, um gesichert die bodenmechanischen Eigenschaften ableiten zu können. Zur Durchführung solcher Aufschlussbohrungen ist eine entsprechende schwere Geräteeinheit bzw. Bohranlage erforderlich.

Kleinstbohrungen (Kategorie C) sollten nur in Anwesenheit des Baugrundgutachters oder durch Ihn selbst niedergebracht werden. Sie sind ggf. für kleinere Bauvorhaben wie z.B. Einfamilienhäuser oder bei Baugrubenabnahmen geeignet und kommen infrage, wenn die Regionalgeologie und die zu erwartenden Baugrundverhältnisse, ggf. auch aus Alt-Untersuchungen, weitestgehend bekannt sind. Hierbei ist grundsätzlich die Erfahrung des Baugrund-Ingenieurs gefragt, da die zu gewinnende Probenmenge gering ist.

Prinzipiell ist das geeignete Bohr- oder Sondierverfahren in Abhängigkeit der Aufgabenstellung zu wählen. Eine frühzeitige Verfahrensauswahl sollte bereits in der Angebotsphase berücksichtigt werden. Niemanden ist damit geholfen, schon in der Startphase eines Bauvorhabens am falschen Ende zu sparen und möglicherweise Risiken einzugehen. Zur Minimierung des Baugrundrisikos ist der Erkundungsumfang geotechnischer Untersuchungen prinzipiell sorgfältig vorzusehen.

Baugrundrisiko

Baugrundrisiko

Der Baustoff „Boden“ wird vom Bauherrn geliefert.

Nach der VOB liegt die Pflicht zur Beschreibung der Boden- und Wasserverhältnisse beim Auftraggeber. Dies bedeutet, dass das Baugrundrisiko der Bauherr trägt. Dieser sollte sich darüber im Klaren sein, welche Risiken er eingeht, ein Gebäude ohne vorherige Baugrunduntersuchung errichten zu lassen.

Die Baugrundproblematik ist nicht zu unterschätzen. Zur sorgfältigen Planung für die Errichtung eines Gebäudes gehört die Einholung eines Baugrundgutachtens. Die Notwendigkeit einer Baugrunderkundung sollte sich nicht nur bezüglich der Tragfähigkeit des anstehenden Baugrundes ergeben.

Ein weiteres Risiko besteht auch hinsichtlich eventuell vorhandener Bodenverunreinigungen oder Altlasten auf dem Grundstück. Ein solcher Verdacht sollte schon möglichst vor dem Kauf eines Grundstücks ausgeräumt werden. Kontaminationsbedingte Mehraufwendungen für Bodenaushub können erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.

Kosten einer Baugrunduntersuchung

Die Kosten einer Baugrunderkundung

Die Kosten einer Baugrunduntersuchung werden durch die Bauaufgabe bedingt. Eine Pauschalangabe ist hierzu nicht möglich.

Aus Sicht des Bauherrn sind Baugrunderkundungen definitiv nutzbringend hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise. Die anstehenden Bodenschichten, die Grundwassersituation und das Verhalten des Baugrundes werden „berechenbarer“, unabhängig davon, ob durch die Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen sich letztendlich Einsparungen ergeben oder diese einen zusätzlichen Kostenaufwand für die tatsächliche Ausführung bedeuten.

Oberster Grundsatz für den beratenden Baugrund-Ingenieur ist in diesem Zusammenhang, die Unabhängigkeit und Neutralität zu bewahren, auch wenn sich aufgrund der festgestellten Ergebnisse der durchgeführten Baugrunderkundung unangenehme Erkenntnisse ergeben – z.B. in Form von nicht erwarteten gering tragfähigen Böden, daraus resultierenden teuren Bodenaustauschmaßnahmen oder die Notwendigkeit von Sondergründungen – die letztendlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden sind, Kosten, die vorher nicht einkalkuliert waren.

Die erkundeten Baugrundverhältnisse sind nicht „schön zu reden“ !

Grundsätzlich geht es darum, durch eine Baugrunduntersuchung Sicherheiten zu schaffen und Risiken zu minimieren. Wo dies nicht erfolgte, kam es in der Vergangenheit nicht selten zu Gründungs- bzw. Bauwerksschäden.

Die Kosten für ein Bodengutachten bzw. Baugrundgutachten liegen gemessen an der Gesamtbausumme erfahrungsgemäß in der Größenordnung von lediglich 1 bis 2 %, oftmals und insbesondere bei kleineren Bauvorhaben sogar darunter. Der Preis für ein Baugrundgutachten / Bodengutachten ist hinsichtlich seiner Bedeutung und der zur Verfügung gestellten Informationen daher als gering anzusehen.

Der Umfang einer Baugrunderkundung

Der Umfang einer Baugrunderkundung

In welchem Umfang eine Baugrunderkundung vorzusehen ist, welche Bohrverfahren und bodenmechanischen Laborversuche zur Anwendung gelangen, wird i.d.R. objektspezifisch gewählt bzw. vorgeschlagen. Hierbei sind u.a. die Beschaffenheit des zu erwartenden Bodens – z.B. aus Kartenmaterial oder vorliegenden Alt-Untersuchungen – sowie die voraussichtliche einwirkende Belastung durch das Bauwerk beachtenswert.

Eine Baugrunderkundung ergibt sich nicht nur zwingend aufgrund von Landes-Bauordnungen oder aufgrund von DIN-Normen sondern einfach heraus aus dem Grund der Risikominimierung bzw. des oftmals zitierten Baugrundrisikos. Jeder Bauherr sollte dieses komplexe Thema nicht unterschätzen. Dies gilt auch für einfache Bauwerke und Behelfsbauten.

Den genauen Umfang einer Baugrunduntersuchung schlägt der Baugrundgutachter (Sachverständiger für Geotechnik) vor, unberührt davon, was Bauherren oder Architekten für notwendig halten. Eine qualifizierte Baugrundbegutachtung vorzunehmen, obliegt dem Baugrund-Ingenieur, um es klar an dieser Stelle zu benennen.

Zeitnahe Informationen zum geplanten Bauwerk sind die Basis eines zielgerichteten Angebotes und der ordnungsgemäßen Durchführung von geotechnischen Untersuchungen. Besonders detaillierte Baugrund- und Bodenuntersuchungen sind erforderlich, wenn im Vorfeld schon abzusehen ist, dass sich gering tragfähige Schichten wie z.B. Torf, Faulschlamm, weiche Tone oder inhomogene Auffüllungen zeigen werden. Diese sind in ihrer Mächtigkeit abzugrenzen. Der Baugrund und die Realisierbarkeit der standsicheren Einbindung des Bauwerks bei Vorhandensein gering tragfähiger Böden ist prinzipiell genau zu prüfen.

Grundsätzlich sind im Vorfeld alle Informationen – unter Einbeziehung mündlicher als auch schriftlicher Aussagen aus ggf. vorhandenen Alt-Unterlagen – zusammenzutragen und zu prüfen, was über die Bodenbeschaffenheit und sonstige Einlagerungen im Baugrund (z.B. Leitungen) bereits bekannt ist.

Planer, die vor der Errichtung eines Bauwerkes den Baugrund nicht untersuchen lassen, ggf. auch nicht ihrer Hinweispflicht über die Notwendigkeit einer Baugrunduntersuchung gegenüber dem Bauherrn nachkommen, sind aus ingenieurwissenschaftlicher und möglicherweise auch aus rechtlicher Sicht in Frage zu stellen.

Die Notwendigkeit einer Baugrunduntersuchung

Der Baugrund als Baustoff spielt bei der Realisierung eines Bauvorhabens eine bedeutende Rolle. Er liegt in seiner natürlichen oder anthropogenen Beschaffenheit vor und ist in diesem Zustand von Bauherren, Planern und ausführenden Firmen zu akzeptieren – ob es den am Bau Beteiligten dabei nun passt oder nicht.

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